UVV-Prüfung für automatische Toranlagen – jetzt Termin vereinbaren!
Definition UVV-Prüfung
⇒ Bei der UVV-Prüfung handelt es sich um eine jährlich vorgeschriebene Maßnahme zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und der Unfallvermeidung. Die UVV-Prüfung umfasst eine intensive Begutachtung aller mechanischen und elektrischen Sicherheitseinrichtungen, der korrekten Funktion der Schließkraftbegrenzung sowie der Kontrolle der Not-Stopp-Einrichtungen und der Sicherheitssensoren.
Rechtliche Informationen zur UVV-Prüfung
Beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Zusammenhang mit der für automatische Toranlagen vorgesehenen UVV-Prüfung:
- Rechtliche Grundlagen
Durch die UVV-Prüfung ist gewährleistet, dass die Toranlagen die Anforderungen der Berufsgenossenschaften sowie europäischer Normen, zum Beispiel EN 13241-1, erfüllen.
- ⇒ Berechtigte Prüfer
Ausschließlich qualifizierte und TÜV-zertifizierte Fachkräfte sind befugt, die Prüfung durchzuführen. Unsere Mitarbeiter verfügen über alle nötigen Voraussetzungen.
- Behebung von Defekten
Sollten wir bei der Prüfung Mängel feststellen, sind diese umgehend zu beseitigen. Auch die Instandsetzung übernehmen wir zuverlässig, sodass Ihr Tor wieder in einem einwandfreien Zustand ist.
- Nicht-bestandene Prüfung
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer nicht-bestandenen Prüfung die Toranlage erst nach der Reparatur betrieben werden darf.
- Dokumentation und Nachweise
Nach Abschluss der UVV-Prüfung erhalten Sie ein Prüfprotokoll und ein Zertifikat, das die Einhaltung der UVV-Vorschriften bestätigt. Das Zertifikat ist bis zur nächsten UVV-Prüfung gültig.
Mit uns gehen Sie auf Nummer sicher!