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UVV-Prüfung für automatische Toranlagen – jetzt Termin vereinbaren!

Eine wichtige Investition in die Sicherheit und Haltbarkeit von Toren.

Die nächste UVV-Prüfung für Ihre automatische Toranlage, zum Beispiel ein Spiraltor oder ein Falttor, steht an? Dann ist die Firma ITW Industrietore der richtige Ansprechpartner.

Definition UVV-Prüfung

⇒ Bei der UVV-Prüfung handelt es sich um eine jährlich vorgeschriebene Maßnahme zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und der Unfallvermeidung. Die UVV-Prüfung umfasst eine intensive Begutachtung aller mechanischen und elektrischen Sicherheitseinrichtungen, der korrekten Funktion der Schließkraftbegrenzung sowie der Kontrolle der Not-Stopp-Einrichtungen und der Sicherheitssensoren.

Rechtliche Informationen zur UVV-Prüfung

Beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Zusammenhang mit der für automatische Toranlagen vorgesehenen UVV-Prüfung:

  • Rechtliche Grundlagen

Durch die UVV-Prüfung ist gewährleistet, dass die Toranlagen die Anforderungen der Berufsgenossenschaften sowie europäischer Normen, zum Beispiel EN 13241-1, erfüllen.

  • Berechtigte Prüfer

Ausschließlich qualifizierte und TÜV-zertifizierte Fachkräfte sind befugt, die Prüfung durchzuführen. Unsere Mitarbeiter verfügen über alle nötigen Voraussetzungen.

  • Behebung von Defekten

Sollten wir bei der Prüfung Mängel feststellen, sind diese umgehend zu beseitigen. Auch die Instandsetzung übernehmen wir zuverlässig, sodass Ihr Tor wieder in einem einwandfreien Zustand ist.

  • Nicht-bestandene Prüfung

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer nicht-bestandenen Prüfung die Toranlage erst nach der Reparatur betrieben werden darf.

  • Dokumentation und Nachweise

Nach Abschluss der UVV-Prüfung erhalten Sie ein Prüfprotokoll und ein Zertifikat, das die Einhaltung der UVV-Vorschriften bestätigt. Das Zertifikat ist bis zur nächsten UVV-Prüfung gültig.

Mit uns gehen Sie auf Nummer sicher!

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