General terms and conditions of business and delivery of ITW Industrietore GmbH, 73072 Donzdorf (January 2017)
Art. 1 Geltungsbereich
1. Soweit in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder auf unserem Online-Auftritt von Verbrauchern gesprochen wird, sind darunter natürliche Personen zu verstehen, die den Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Für solche Kunden (Verbraucher) gelten neben diesem Abschnitt I. die nachfolgenden Bestimmungen unter Abschnitt II.
2. Soweit von Unternehmern gesprochen wird, sind darunter zu verstehen
a) natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln,
b) juristische Personen des öffentlichen Rechts und
c) öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Für solche Kunden (Unternehmer) gelten neben diesem Abschnitt I. die nachfolgenden Bestimmungen unter Abschnitt III.
3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende AGB des Kunden werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender AGB des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
4. Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich bei Vereinbarungen erwähnt werden.
5. Alle Vereinbarungen, die diesen Vertrag betreffen, ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer
Annahmeerklärung.
Art. 2 Vertragsabschluss, Angebote, Vertragsinhalt, Vertragssprachen, Vertragstext, Subunternehmer
1.Der Vertrag kommt zustande zwischen Ihnen als unserem Kunden und uns, der
ITW Industrietore GmbH
Adolf-Kolping-Straße 14
73072 Donzdorf
Telefon: +49 7162 / 91 29 60
Telefax: +49 7162 / 91 29 64
E-Mail: info@itw-torsysteme.de
Internet: www.itw-torsysteme.de
Geschäftsführer: Stefan Dressler, Hans-Jürgen Dressler
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 145458043
Registergericht: Amtsgericht Ulm
Registernummer: HRB 540508
Abschnitt II. AGB für Kunden, die Verbraucher sind.
Art. 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Rücktrittsrecht, Verzug, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
1. In unseren Preisen sind die Verpackungskosten und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten; Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen jedoch nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit Ihnen getroffen worden ist.
2. Im Falle vereinbarter Anlieferung erfolgt Lieferung frei Bordsteinkante bei der vereinbarten Abladestelle. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet, das für die
Entladung erforderliche Personal und Gerät auf seine Kosten zu stellen. Bei Montageleistungen sind Versorgungsanschlüsse, insbesondere für Strom und Wasser, bauseits auf Kosten des Kunden zu stellen. Verzögert sich eine vereinbarte Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, so hat der Besteller die dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere die Kosten für Wartezeit und weiter erforderliche Reisen unseres dafür eingesetzten Personals zu tragen.
3. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und immer nur erfüllungshalber angenommen. Die Kosten für
Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Kunden.
4. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.
5. Wenn nach Vertragsabschluss in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung oder Veränderung eintritt, durch die unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet ist, oder wenn eine solche Lage beim Kunden zwar bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestand, jedoch erst im Nachhinein bekannt wurde, können wir unsere Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern. Dies gilt insbesondere für Fälle, in welchen erfolglose
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Wechsel- oder Scheckproteste, Eigeninsolvenzantrag, Moratoriumsbestrebungen, Liquidation oder ähnliches vorliegen. Wir können dem Kunden in diesen Fällen eine Frist zur Erbringung der Gegenleistung oder Sicherheitsleistung setzen. Sofern dann die Gegenleistung oder Sicherheitsleistung nicht erbracht wird, sind wir zum Rücktritt berechtigt.
6. Gegen unsere Forderungen kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht. Der Kunde ist nur befugt ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn und soweit sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Art. 4 Liefer- und Leistungszeit, Teillieferung und -leistung, Rücktrittsrecht, Verzugsschäden
Art. 5 Mängelansprüche; Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz
Art. 6 Eigentumsvorbehalt
Art. 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Vorfälligkeit, Rücktrittsrecht, Verzug, Rücknahme, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Widerklage
Art. 4 Leistungsfreiheit, Liefer- und Ausführungszeit, Teillieferung, Rücktrittsrecht, Verzugsschäden
1. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten, soweit wir keine Garantie über einen Leistungserfolg und soweit wir kein Beschaffungsrisiko
übernommen haben.
2. Der Beginn der von uns angegebenen Ausführungs- und/oder Lieferzeit setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen,
Informationen sowie die Klärung sämtlicher Einzelheiten des Auftrags, insbesondere aller technischen Fragen, Freigabe von Zeichnungen, Lieferung ggf. erforderlicher Bestellteile etc. voraus. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie zumutbar sind.
3. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht von uns verschuldeter Umstände, insbesondere Verkehrs- und nicht von uns zu vertretender
Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel, Krieg haben wir nicht zu vertreten, soweit wir keine Garantie in Bezug auf den Leistungserfolg und soweit wir kein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Können wir in diesem Fall nicht innerhalb der vereinbarten Zeit liefern oder unsere Leistung beginnen oder ausführen, so verlängert sich die Lieferzeit und/oder Ausführungszeit angemessen. Besteht in diesem Fall ein Hindernis über die angemessen verlängerte Frist hinaus, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Können wir die vereinbarte Liefer- und/oder Ausführungszeit oder vereinbarte Termine nicht einhalten, ist der Kunde verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb
angemessener Frist zu erklären, ob er weiterhin auf der Lieferung und/oder Leistung besteht. Erklärt er sich nicht, so sind wir nach Ablauf einer angemessenen Frist zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Vertragsaufhebung berechtigt.
5. Geraten wir in Verzug, so gilt folgendes:
a. Liegt ein Fixgeschäft vor oder kann der Kunde geltend machen, dass sein Interesse an der Erfüllung des Vertrages fortgefallen ist oder beruht der Verzug auf einer von uns, unseren Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung, so haften wir für Verzugsschäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Fall einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung ist unsere Haftung für Verzugsschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
b. Haben wir, unsere Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und liegt kein Fall der Haftung nach den gesetzlichen
Bestimmungen im Sinne von Buchstabe a. vor, so ist unsere Haftung für Verzugsschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
c. In anderen Fällen ist unsere Verzugshaftung auf maximal 5 % des Lieferwertes begrenzt.
d. Die sonstigen gesetzlichen Ansprüche des Kunden sind hierdurch nicht ausgeschlossen.
e. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Art. 5 Gefahrübergang, Anlieferung
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden, auch bei
Lieferung von einem anderen als dem Erfüllungsort und auch bei frachtfreier Zusendung und/oder Zusendung durch eigene Leute oder Fahrzeuge.
2. Ist Anlieferung durch uns vereinbart, so ist zur Sicherstellung einer reibungslosen Entladung vom Kunden rechtzeitig fachkundiges Personal und etwa erforderliches technisches Gerät (z.B. Stapler) bereitzustellen. Es wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an den Abladeort anfahren und unverzüglich entladen werden kann. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, werden dadurch entstehende Mehrkosten gesondert berechnet.
Art. 6 Mängelansprüche
1. Gelieferte Waren sind vom Kunden, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. § 377 HGB bleibt unberührt.
Seiner Untersuchungspflicht ist der Kunde auch im Falle des Rückgriffes des Unternehmers nach § 478 BGB nicht enthoben. Zeigt er in solchen Fällen den von seinem Abnehmer geltend gemachten Mangel nicht sofort an, so gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
2. Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen. Eine Nacherfüllung gilt bei diesen Verträgen nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen. Diese Ziffer gilt nicht im Fall des Rückgriffes nach § 478 BGB.
3. Im Fall der Nacherfüllung bei Mängeln sind wir nur insoweit verpflichtet, die hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten zu tragen, als sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache an einen anderen Ort als den Sitz oder die gewerbliche Niederlassung des Kunden, an die geliefert wurde, verbracht wurde. Diese Ziffer gilt nicht im Fall des Rückgriffes nach § 478 BGB.
4. Die Mängelansprüche des Kunden einschließlich der Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht im Fall des Rückgriffs nach § 478 BGB, dies gilt ferner nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Dies gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen.
5. Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei Mängeln, die aufgrund nicht von uns zu vertretender fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder mangelhafter Wartung nach Übergabe an den Kunden erst entstehen.
Art. 7 Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
2. Dies gilt nicht,
a. wenn wir einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen haben,
b. soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit unserer Ware oder einen Leistungserfolg übernommen haben und der Garantiefall eingetreten ist,
c. für gegebenenfalls bestehende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,
d. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Art. 8 Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vorbehalten.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere fachgerecht zu lagern; er ist ferner verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen
Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
3. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde zur Wahrung unserer Rechte (z.B. Klage aus § 771 ZPO) unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
Art. 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist 73037 Göppingen.
2. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und mit Ausländern, die keinen inländischen Gerichtsstand haben, ist Gerichtsstand 73037 Göppingen. Wir behalten uns jedoch vor, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
ITW Industrietore GmbH
Adolf-Kolping-Straße 14
D-73072 Donzdorf
+49 7162 912960
+49 7162 912964
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