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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der ITW Industrietore GmbH, 73072 Donzdorf (Stand Januar 2017)

Abschnitt I. Allgemeines

Art. 1 Geltungsbereich

  1. Soweit in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder auf unserem Online-Auftritt von Verbrauchern gesprochen wird, sind darunter natürliche Personen zu verstehen, die den Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für solche Kunden (Verbraucher) gelten neben diesem Abschnitt I. die nachfolgenden Bestimmungen unter Abschnitt II.
  2. Soweit von Unternehmern gesprochen wird, sind darunter zu verstehen
    1. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln,
    2. juristische Personen des öffentlichen Rechts und
    3. öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
    Für solche Kunden (Unternehmer) gelten neben diesem Abschnitt I. die nachfolgenden Bestimmungen unter Abschnitt III.
  3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende AGB des Kunden werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender AGB des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
  4. Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich bei Vereinbarungen erwähnt werden.
  5. Alle Vereinbarungen, die diesen Vertrag betreffen, ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

Art. 2 Vertragsabschluss, Angebote, Vertragsinhalt, Vertragssprachen, Vertragstext, Subunternehmer

  1. Der Vertrag kommt zustande zwischen Ihnen als unserem Kunden und uns, der

    ITW Industrietore GmbH
    Adolf-Kolping-Straße 14
    73072 Donzdorf

    Telefon: +49 7162 / 91 29 60
    Telefax: +49 7162 / 91 29 64
    E-Mail:
    Internet: www.itw-torsysteme.de

    Geschäftsführer: Stefan Dressler, Hans-Jürgen Dressler
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 145458043
    Registergericht: Amtsgericht Ulm
    Registernummer: HRB 540508

  2. Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Vertragsangebote können wir innerhalb von 4 Wochen annehmen.
  3. An Abbildungen und Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Dateien und Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Dateien und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen Zustimmung.
  4. Unterlagen, wie z. B. Muster, Prospekte, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich erklärt werden.
  5. Kostenvoranschläge sind zu vergüten.
  6. Vertragssprache ist Deutsch.
  7. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  8. Dem Kunden wird empfohlen, den Vertragstext bei Vertragsschluss selbst zu speichern bzw. aufzubewahren. Der Vertragstext wird von uns nach Vertragsschluss nicht gespeichert, sondern nur die wesentlichen Vertragsdaten zur Durchführung des Vertrages. Nach Vertragsschluss ist der Vertragstext dem Kunden nicht mehr zugänglich.
  9. Wir sind berechtigt, eine vereinbarte Montage nach unserem Ermessen an eine dritte Firma zu übertragen.

Abschnitt II. AGB für Kunden, die Verbraucher sind.

Art. 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Rücktrittsrecht, Verzug, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

  1. In unseren Preisen sind die Verpackungskosten und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten; Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen jedoch nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit Ihnen getroffen worden ist.
  2. Im Falle vereinbarter Anlieferung erfolgt Lieferung frei Bordsteinkante bei der vereinbarten Abladestelle. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet, das für die Entladung erforderliche Personal und Gerät auf seine Kosten zu stellen. Bei Montageleistungen sind Versorgungsanschlüsse, insbesondere für Strom und Wasser, bauseits auf Kosten des Kunden zu stellen. Verzögert sich eine vereinbarte Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, so hat der Besteller die dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere die Kosten für Wartezeit und weiter erforderliche Reisen unseres dafür eingesetzten Personals zu tragen.
  3. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und immer nur erfüllungshalber angenommen. Die Kosten für Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.
  5. Wenn nach Vertragsabschluss in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung oder Veränderung eintritt, durch die unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet ist, oder wenn eine solche Lage beim Kunden zwar bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestand, jedoch erst im Nachhinein bekannt wurde, können wir unsere Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern. Dies gilt insbesondere für Fälle, in welchen erfolglose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Wechsel- oder Scheckproteste, Eigeninsolvenzantrag, Moratoriumsbestrebungen, Liquidation oder ähnliches vorliegen. Wir können dem Kunden in diesen Fällen eine Frist zur Erbringung der Gegenleistung oder Sicherheitsleistung setzen. Sofern dann die Gegenleistung oder Sicherheitsleistung nicht erbracht wird, sind wir zum Rücktritt berechtigt.
  6. Gegen unsere Forderungen kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht. Der Kunde ist nur befugt ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn und soweit sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Art. 4 Liefer- und Leistungszeit, Teillieferung und -leistung, Rücktrittsrecht, Verzugsschäden

  1. Unsere Liefer- und Ausführungstermine oder Liefer- und Ausführungsfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
  2. Der Beginn der von uns angegebenen Liefer- und Ausführungszeit setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Informationen sowie die Klärung sämtlicher Einzelheiten des Auftrags, insbesondere aller technischen Fragen, Freigabe von Zeichnungen, Lieferung ggf. erforderlicher Bestellteile etc. voraus.
  3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit sie zumutbar sind.
  4. Der Kunde kann uns vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefer- oder Ausführungstermins oder einer unverbindlichen Liefer- oder Ausführungsfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern oder die Leistung auszuführen. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefer- oder Ausführungstermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Liefer- oder Ausführungsfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Vorbehaltlich der Einschränkungen nach nachfolgendem Art. 5 haften wir dem Kunden gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder der Kunde infolge eines Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben, berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

Art. 5 Mängelansprüche; Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz

  1. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften hat, die nach unseren öffentlichen Äußerungen erwartet werden konnte, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
  2. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware. Dabei muss er uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Der Kunde ist während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Der Kunde kann Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.
  4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften. Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich des gelieferten Gegenstands abgegeben haben. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von uns gelieferten Ware ein, so haften wir hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.
  5. Beruht ein Schaden bei Verzug oder im Falle eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, so ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.
  6. Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht.

Art. 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält, insbesondere sofern er mit der Zahlung der geschuldeten Entgeltforderung in Verzug gekommen ist, haben wir das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Sofern wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Kunde schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.
  2. Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern.
  3. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

Abschnitt III. AGB für Kunden, die Unternehmer sind

Art. 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Vorfälligkeit, Rücktrittsrecht, Verzug, Rücknahme, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Widerklage

  1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten alle Preise ab Werk, ausschließlich Fracht, Einbau, Versicherung, Zöllen, ausländischen Steuern etc. zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Im Falle vereinbarter Anlieferung erfolgt Lieferung frei Bordsteinkante bei der vereinbarten Abladestelle. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet, das für die Entladung erforderliche Personal und Gerät auf seine Kosten zu stellen. Bei Montageleistungen sind Versorgungsanschlüsse insbes. für Strom und Wasser bauseits auf Kosten des Kunden zu stellen. Verzögert sich eine vereinbarte Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, so hat der Besteller die dadurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere die Kosten für Wartezeit und weiter erforderliche Reisen unseres dafür eingesetzten Personals zu tragen.
  2. Für Bestellungen gilt unsere am Tag der Bestellung gültige Preisliste. Ist Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme vereinbart, so gelten ebenfalls die am Tag der Bestellung gültigen Sätze. Falls jedoch zwischen Auftragserstellung und Lieferungen Erhöhungen unserer Einkaufspreise eintreten sind wir befugt, unsere Preise entsprechend dieser Erhöhung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) bis zu einer Erhöhung um 10% anzupassen.
  3. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und immer nur erfüllungshalber angenommen. Die Kosten für Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Kommt der Kunde bei Teilzahlungen mit mindestens zwei Raten in Verzug, so sind wir berechtigt, die gesamte Forderung fällig zustellen, auch wenn Schecks oder Wechsel angenommen wurden. In diesem Fall werden die Papiere gegen sofortige Barzahlung zurückgegeben.
  5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, auch wenn eine Nachfristsetzung nach dem Gesetz nicht entbehrlich ist, die Ware nach Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Kunden zu betreten und dort die Ware zurückzunehmen. Wir können außerdem die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen.
  6. Wenn nach Vertragsabschluss in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung oder Veränderung eintritt, durch die unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet ist, oder wenn eine solche Lage beim Kunden zwar bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestand, jedoch erst im Nachhinein bekannt wurde, können wir unsere Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern. Dies gilt insbesondere für Fälle, in welchen erfolglose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Wechsel- oder Scheckproteste, Eigeninsolvenzantrag, Moratoriumsbestrebungen, Liquidation oder ähnliches vorliegen. Wir können dem Kunden in diesen Fällen eine Frist zur Erbringung der Gegenleistung oder Sicherheitsleistung setzen. Sofern dann die Gegenleistung oder Sicherheitsleistung nicht erbracht wird, sind wir zum Rücktritt berechtigt.
  7. Gegen unsere Forderungen kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Die Widerklage ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nur befugt ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn und soweit sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Art. 4 Leistungsfreiheit, Liefer- und Ausführungszeit, Teillieferung, Rücktrittsrecht, Verzugsschäden

  1. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten, soweit wir keine Garantie über einen Leistungserfolg und soweit wir kein Beschaffungsrisiko übernommen haben.
  2. Der Beginn der von uns angegebenen Ausführungs- und/oder Lieferzeit setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Informationen sowie die Klärung sämtlicher Einzelheiten des Auftrags, insbesondere aller technischen Fragen, Freigabe von Zeichnungen, Lieferung ggf. erforderlicher Bestellteile etc. voraus. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie zumutbar sind.
  3. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht von uns verschuldeter Umstände, insbesondere Verkehrs- und nicht von uns zu vertretender Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel, Krieg haben wir nicht zu vertreten, soweit wir keine Garantie in Bezug auf den Leistungserfolg und soweit wir kein Beschaffungsrisiko übernommen haben. Können wir in diesem Fall nicht innerhalb der vereinbarten Zeit liefern oder unsere Leistung beginnen oder ausführen, so verlängert sich die Lieferzeit und/oder Ausführungszeit angemessen. Besteht in diesem Fall ein Hindernis über die angemessen verlängerte Frist hinaus, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Können wir die vereinbarte Liefer- und/oder Ausführungszeit oder vereinbarte Termine nicht einhalten, ist der Kunde verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er weiterhin auf der Lieferung und/oder Leistung besteht. Erklärt er sich nicht, so sind wir nach Ablauf einer angemessenen Frist zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Vertragsaufhebung berechtigt.
  5. Geraten wir in Verzug, so gilt folgendes:
    1. Liegt ein Fixgeschäft vor oder kann der Kunde geltend machen, dass sein Interesse an der Erfüllung des Vertrages fortgefallen ist oder beruht der Verzug auf einer von uns, unseren Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung, so haften wir für Verzugsschäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Fall einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung ist unsere Haftung für Verzugsschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    2. Haben wir, unsere Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und liegt kein Fall der Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen im Sinne von Buchstabe a. vor, so ist unsere Haftung für Verzugsschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    3. In anderen Fällen ist unsere Verzugshaftung auf maximal 5 % des Lieferwertes begrenzt.
    4. Die sonstigen gesetzlichen Ansprüche des Kunden sind hierdurch nicht ausgeschlossen.
    5. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Art. 5 Gefahrübergang, Anlieferung

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden, auch bei Lieferung von einem anderen als dem Erfüllungsort und auch bei frachtfreier Zusendung und/oder Zusendung durch eigene Leute oder Fahrzeuge.
  2. Ist Anlieferung durch uns vereinbart, so ist zur Sicherstellung einer reibungslosen Entladung vom Kunden rechtzeitig fachkundiges Personal und etwa erforderliches technisches Gerät (z.B. Stapler) bereitzustellen. Es wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an den Abladeort anfahren und unverzüglich entladen werden kann. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, werden dadurch entstehende Mehrkosten gesondert berechnet.

Art. 6 Mängelansprüche

  1. Gelieferte Waren sind vom Kunden, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. § 377 HGB bleibt unberührt. Seiner Untersuchungspflicht ist der Kunde auch im Falle des Rückgriffes des Unternehmers nach § 478 BGB nicht enthoben. Zeigt er in solchen Fällen den von seinem Abnehmer geltend gemachten Mangel nicht sofort an, so gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
  2. Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen. Eine Nacherfüllung gilt bei diesen Verträgen nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen. Diese Ziffer gilt nicht im Fall des Rückgriffes nach § 478 BGB.
  3. Im Fall der Nacherfüllung bei Mängeln sind wir nur insoweit verpflichtet, die hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, als sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache an einen anderen Ort als den Sitz oder die gewerbliche Niederlassung des Kunden, an die geliefert wurde, verbracht wurde. Diese Ziffer gilt nicht im Fall des Rückgriffes nach § 478 BGB.
  4. Die Mängelansprüche des Kunden einschließlich der Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht im Fall des Rückgriffs nach § 478 BGB, dies gilt ferner nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Dies gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen.
  5. Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei Mängeln, die aufgrund nicht von uns zu vertretender fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder mangelhafter Wartung nach Übergabe an den Kunden erst entstehen.

Art. 7 Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz

  1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
  2. Dies gilt nicht,
    1. wenn wir einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen haben,
    2. soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit unserer Ware oder einen Leistungserfolg übernommen haben und der Garantiefall eingetreten ist,
    3. für gegebenenfalls bestehende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz,
    4. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
  3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Art. 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vorbehalten.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere fachgerecht zu lagern; er ist ferner verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  3. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde zur Wahrung unserer Rechte (z.B. Klage aus § 771 ZPO) unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

Art. 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist 73037 Göppingen.
  2. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und mit Ausländern, die keinen inländischen Gerichtsstand haben, ist Gerichtsstand 73037 Göppingen. Wir behalten uns jedoch vor, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
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